ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen IT Service Wolfgang Schuster (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, soweit der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 1  Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers im Bereich IT-Dienstleistungen und IT-Support, insbesondere für:
–    Installation, Konfiguration und Wartung von Hard- und Software
–    IT-Support und Helpdesk-Leistungen (Remote und vor Ort)
–    Netzwerkplanung und -administration
–    IT-Beratung und Konzeption
–    Systemadministration und Datensicherung
–    Informationssicherheitsberatung
–    Sonstige vereinbarte IT-Dienstleistungen

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsannahme (per E-Mail genügt), durch Aufnahme der Leistungserbringung oder durch Unterzeichnung eines Angebots bzw. eines Rahmenvertrags.

(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist.

(4) Leistungsbeschreibungen in Angeboten, Katalogen oder auf der Website stellen keine verbindliche Zusicherung von Eigenschaften dar.

§ 2  Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Art, Umfang und Zeitrahmen der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform zur Gültigkeit.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

(4) Leistungszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen, die auf unvollständigen oder falschen Angaben des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder technisch nicht realisierbar sind.

§ 3  Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Systeme und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ein geeigneter Ansprechpartner erreichbar ist und Entscheidungen zeitnah getroffen werden können.

(3) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten und Systeme verantwortlich. Vor Beginn von Arbeiten, die Datenänderungen verursachen können, hat der Auftraggeber ein vollständiges Backup zu erstellen.

(4) Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, trägt der Auftraggeber. Zusätzlicher Aufwand wird nach dem vereinbarten Stundensatz vergütet.

§ 4  Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei Stundenvergütung gilt der vereinbarte Stundensatz. Angefangene Stunden werden in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet. Anfahrts- und Rückfahrtzeiten werden, sofern nicht anders vereinbart, als Arbeitszeit berechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Im Verzugsfall werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) berechnet. Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz bleibt unberührt.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlags- oder Vorauszahlungen bis zu 50 % des Auftragsvolumens zu verlangen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5  Reaktionszeiten und Verfügbarkeit

(1) Reaktions- und Bearbeitungszeiten für Support-Anfragen richten sich nach dem individuell vereinbarten Service-Level-Agreement (SLA). Ohne gesondertes SLA gelten die folgenden Richtwerte:
–    Kritische Störungen (Betrieb vollständig ausgefallen): Reaktion innerhalb von 4 Geschäftsstunden
–    Wesentliche Beeinträchtigungen: Reaktion innerhalb von 1 Geschäftstag
–    Allgemeine Anfragen und kleinere Aufgaben: Reaktion innerhalb von 2 Geschäftstagen

(2) Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg.

(3) Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten können gesondert berechnet werden.

§ 6  Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer behebt Mängel seiner Leistungen innerhalb angemessener Frist nach Anzeige durch den Auftraggeber. Als Nachbesserungsfrist gilt ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen, sofern keine kürzere Frist sachlich geboten ist.

(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Später angezeigte Mängel können nur berücksichtigt werden, soweit sie nicht auf einer Verletzung dieser Anzeigepflicht beruhen.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.

(4) Kein Gewährleistungsanspruch besteht für Mängel, die entstanden sind durch:
–    unsachgemäße Nutzung oder Bedienung durch den Auftraggeber oder Dritte
–    Eingriffe in die Systeme durch nicht autorisierte Personen
–    Veränderungen an Hard- oder Software ohne Zustimmung des Auftragnehmers
–    höhere Gewalt, übermäßige Beanspruchung oder widrige Umgebungsbedingungen

(5) Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung (Nachbesserungsrecht). Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

§ 7  Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, jedoch höchstens auf den Wert des betroffenen Einzelauftrags.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.

(4) Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als der Auftraggeber seiner Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung nachgekommen ist (§ 3 Abs. 3). In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung entstanden wäre.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 8  Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und technische Informationen – nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von 3 Jahren.

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

(3) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

§ 9  Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

(1) Gelieferte Hard- und Software verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

(2) An vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen (Skripte, Dokumentationen, Konfigurationsdateien etc.) überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(3) Die Verwendung von Open-Source-Software unterliegt den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf relevante Lizenzbedingungen hin.

§ 10  Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.

(2) Dauerschuldverhältnisse (Wartungsverträge, Support-Retainer etc.) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
–    Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
–    wesentlicher Verletzung dieser AGB
–    Insolvenzantrag oder drohender Zahlungsunfähigkeit einer Partei

(4) Bei Kündigung sind erbrachte Leistungen verhältnismäßig zu vergüten. Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden verrechnet.

§ 11  Änderungen der AGB

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit einer Vorlaufzeit von mindestens 6 Wochen schriftlich oder per E-Mail anzukündigen und anzupassen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(2) Bei fristgerechtem Widerspruch hat der Auftragnehmer das Recht, bestehende Dauerschuldverhältnisse mit der regulären Kündigungsfrist zu beenden.

§ 12  Schlussbestimmungen

12.1  Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2  Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von WOLFISMS / IT Service Wolfgang Schuster.

12.3  Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie von Einzelverträgen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. E-Mail genügt, soweit nicht ausdrücklich Unterschrift verlangt wird.

12.4  Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.5  Keine Abtretung
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen.
 

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